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FG Rheinland-Pfalz 19.1.2012 4 K 1270/09, KSR 8/2012 S. 12
Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz als Werbungskosten
Die Aufwendungen für einen in der eigenen Wohnung befindlichen Raum unterliegen laut Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn der Arbeitnehmer sich gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat, an mehreren Arbeitstagen pro Woche von zu Hause aus an seinem Telearbeitsplatz zu arbeiten.