Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
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XIII. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Unternehmer schulden nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger für bestimmte an sie im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze die Umsatzsteuer. Dies gilt sowohl für im Inland als auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger.
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist nach § 13b Abs. 5 Satz 4 UStG nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer ist und bei ihm die Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird.
Die Steuerschuldnerschaft erstreckt sich sowohl auf die Umsätze für den unternehmerischen als auch auf Umsätze für den nichtunternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 5 Satz 3 UStG).
Zuständig für die Besteuerung dieser Umsätze ist das Finanzamt, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist.
1. Anwendungsbereich
Für folgende steuerpflichtige Umsätze schuldet der Leistungsempfänger z. B. die Steuer:
Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG).
Werklieferungen (z. B. Baubranche, Montagefirmen und andere Handwerksbetriebe) im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegens...