Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
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XII. Entstehung der Steuer
1. Allgemeines
Die Vorschrift des § 13 UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer, nicht die Entstehung der Steuer selbst.
Dafür ist u. a. entscheidend, ob die Besteuerung
[i]Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerunggem. § 16 Abs. 1 UStG nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) oder
gem. § 20 UStG nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung)
vorgenommen wird.
Außer dem unterschiedlichen Zeitpunkt für die o. g. Umsätze gibt es Abweichungen beim Entstehungszeitpunkt der Steuer beim
innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. des § 1a UStG
innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge i. S. des § 1b UStG
unrichtigen Steuerausweis gem. § 14c Abs. 1 UStG
unberechtigten Steuerausweis gem. § 14c Abs. 2 UStG.
Einzelheiten ergeben sich aus § 13 UStG.
2. Soll-Besteuerung
Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung), die der Regelfall ist (sog. Regelbesteuerung), richtet sich die Entstehung der Steuer nach dem Zeitpunkt der Leistung.
Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 UStG).
Für den Entstehungszeitpunkt der Steuer sind demnach unerhebliche Zeitpunkte:
Zeitpunkt der Rechnungserteilung
Zeitpunkt des Zahlungseingangs
Eine Ausnahme v...