Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
X. Vorsteuerabzug
1. Voraussetzungen
1.1 Normalfall
[i]Vorsteuer dem Grunde nachDer Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG hat folgende Voraussetzungen:
Abzugsberechtigt ist der Unternehmer, wobei unerheblich ist, ob er im Inland ansässig ist oder nicht.
Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG); dies gilt auch dann, wenn sie die USt nach § 14c Abs. 2 UStG schulden.
Die Steuer muss für eine Lieferung oder sonstige Leistung gesondert in Rechnung gestellt worden sein.
Die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer kann nur dann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die ausgewiesene Umsatzsteuer für die ausgeführte Leistung auch „geschuldet„ wird. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG schuldet (Abschn. 15.2. Abs. 1 UStAE). Hat der Rechnungsaussteller die Steuer unzutreffend berechnet, bleibt es dem Rechnungsempfänger überlassen, eine berichtigte Rechnung anzufordern.
[i]Ordnungsgemäße Rechnung muss vorliegenDie Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG besitzt. Die Angabe der St.-Nr. oder USt-IdNr. ist deshalb notwendige Voraussetzung für den Vo...