Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
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IX. Rechnungen und Steuerausweis
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist nach § 15 UStG u. a. das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis.
1. Begriff der Rechnung, Berechtigung und Verpflichtung
Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG).
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (§ 14 Abs. 1 Satz 8 UStG).
[i]Elektronische RechnungenHierunter fallen Rechnungen, die per E-Mail (ggfs. mit PDF- oder Textdateianhang), per Computer-Telefax oder Fax-Server, per Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI) übermittelt werden.
Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich, kann aber gleichwohl nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 UStG verwendet werden; es handelt sich insoweit nur um ein unverbindliches Angebot an den Unternehmer.
Die Übermittlung einer Rechnung von Standard-Fax zu Standard-Fax oder von Computer-Telefax/Fax-Server an Standard-Telefax gilt als ...