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Reinhard Schweizer

Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012

1. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-482-64231-9

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Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012 (1. Auflage)

VII. Steuersätze

Steuerbare Umsätze, für die keine Steuerbefreiungen in Frage kommen, sind steuerpflichtig. Durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage ergibt sich die Umsatzsteuer (Traglast).

Das deutsche Umsatzsteuerrecht enthält im Wesentlichen zwei Steuersätze:

  • Allgemeiner Steuersatz

  • Ermäßigter Steuersatz

Der jeweils für die Hauptleistung anzuwendende Steuersatz gilt auch für Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen (z. B. Transportkosten, Verpackung usw.)

1. Allgemeiner Steuersatz

[i]Allgemeiner Steuersatz: 19 %Der allgemeine Steuersatz (= Regelsteuersatz) ist seit dem mit 19 % anzusetzen (§ 12 Abs. 1 UStG).

Daraus ergibt sich bei Bruttobeträgen ein Umrechungsfaktor (Multiplikator) von 15,97 %. Für die exakte Berechnung lässt sich auch der Divisor 1,19 benutzen.

Beispiel

Der Unternehmer U liefert an den Endverbraucher E einen Gegenstand zum Preis von 10.000 € (inkl. 19 % USt).

Die Umsatzsteuer beträgt (10.000 € x 15,97 % =) 1.597 €. Nach der exakten Berechnung ergibt sich eine Umsatzsteuer in Höhe von (10.000 € : 1,19 x 0,19 =) 1.596,64 €.

2. Ermäßigter Steuersatz

[i]Ermäßigter Steuersatz: 7 %Der ermäßigte Steuersatz beträgt gem. § 12 Abs. 2 UStG 7 %.

Dieser St...