Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
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V. Innergemeinschaftlicher Erwerb
Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs (i. g. Erwerbs) wird in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG geregelt, die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen regeln die §§ 1a und 1b UStG.
1. Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen
Bei einem i. g. Erwerb von Gegenständen hat grundsätzlich der Erwerber die Besteuerung vorzunehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 UStG erfüllt sind:
Der Gegenstand der Lieferung muss von dem EU-Ausland in das Inland bzw. in die in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete gelangt sein.
Kein i. g. Erwerb liegt dagegen vor, wenn die Ware aus dem Drittland im Wege der Durchfuhr durch das EU-Ausland in das Inland gelangt und hier einfuhrumsatzsteuerlich abgefertigt wird.
Der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat.
Verwendet der inländische Erwerber beim Einkauf eine USt-IdNr., so bringt er damit zum Ausdruck, dass er Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt.
Der Lieferer muss Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt tätig geworden ist.
Der Erwerber kann davon ausgehen, dass der Lieferer diese Voraussetzung erfüllt, wenn in der ...