Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
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III. Leistungen
1. Allgemeines
Der USt unterliegen primär Leistungen, nämlich
Lieferungen und sonstige Leistungen,
die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens
im Inland
gegen Entgelt
ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Fehlt eines dieser Tatbestandsmerkmale, dann ist die Leistung nicht steuerbar i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Eine Lieferung wird in Amsterdam erbracht. Die Lieferung ist nicht steuerbar i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, da sie nicht im „Inland„ erbracht worden ist.
Der USt unterliegen jedoch nur Leistungen im wirtschaftlichen Sinne. Die bloße Entgeltsentrichtung, insbesondere die Geldzahlung oder Überweisung ist keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne.
2. Entgeltliche Lieferungen
2.1 Begriff
[i]Verschaffung der VerfügungsmachtLieferungen eines Unternehmers sind nach § 3 Abs. 1 UStG Leistungen, durch die der Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter dem Abnehmer oder in dessen Auftrag einem Dritten die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft.
2.1.1 Gegenstände
Gegenstände können sein