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FG Hamburg 26.1.2012 2 K 49/11, BBK 15/2012 S. 681

Umsatzsteuer | Unselbständige Zweigniederlassung zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt

Eine Zweigniederlassung ist nicht Unternehmerin, wenn sie unselbständig ist. Sie ist dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Eine Zweigniederlassung ist nur dann selbständig tätig im Sinne von § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG, wenn sie selbst die wirtschaftlichen Risiken trägt, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind. Hieran fehlt es, wenn sie lediglich „Innenumsätze” gegenüber ihrer Hauptniederlassung erbringt und es hierdurch zu einer Kostenerstattung durch die Hauptniederlassung kommt.

Folge: Den [i]Vorsteuerabzug einer ausländischen HauptniederlassungVorsteuerabzug kann allein die Hauptniederlassung geltend machen. Im Streitfall war allerdings die Hauptniederlassung im Ausland ansässig. Sie muss daher beim BZSt fristgerecht einen elektronischen Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG in Verbindung mit stellen, wenn sie keine steuerbaren Umsätze im Inland erbracht oder nur die in

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