Keine Anwendung der Grundsätze über den Zufluss von Einnahmen bei beherrschenden Gesellschaftern im Falle fehlender Verbuchung
der Einnahmen bei der Gesellschaft
Leitsatz
1. Wird die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation im Jahr der Gründung nicht gezahlt, kann bei der alleinigen Gesellschaftergeschäftsführerin
kein Zufluss der Einnahmen bei Fälligkeit fingiert und eine verdeckte Einlage bei der GmbH angenommen werden, wenn bei der
GmbH keine Buchung als Aufwand bzw. als Verbindlichkeit erfolgt.
2. Ob die Geschäftsführerin wirksam auf ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld verzichtet hat, ist in diesem Fall ohne Bedeutung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 36/2012 S. 2898 JAAAE-14206
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 20.10.2011 - 4 K 1516/06
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