Arbeitshilfe November 2012

Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen: Abgrenzung zwischen einem eigenen Hausstand und Qualifizierung als ein nicht wesentlich mitbestimmender Teil des elterlichen Hausstands

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Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand im im hälftigen Miteigentum stehenden elterlichen Haus bzw. von der Eingliederung in den elterlichen Haushalt auszugehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAE-14178