Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
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Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung: Stellen Zuführungen zur Pensionsrückstellung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil der Begünstigte zum Zeitpunkt der Pensionszusage bereits das 62. Lebensjahr vollendet hatte und den Pensionsanspruch bis zum Ausscheiden nicht mehr „erdienen” kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAE-14162