Geänderter Bescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust gem. § 10 a GewStG: Verschmelzung – Verlustvortrag – Gestaltungsmissbrauch
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Liegt in der Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft (Klägerin), die zum Zeitpunkt der Verschmelzung ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hatte, ein Gestaltungsmissbrauch, auch weil unmittelbar nach der Verschmelzung eine Umbenennung und Sitzverlegung (Name und Sitz der übertragenen Gesellschaft) erfolgte? Wurde die Gesellschaft somit nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht fortgeführt (§ 12 Abs. 3 S. 2 UmwStG 1995)? - Ist eine Anwendung des § 42 AO auch im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes möglich, oder kommt § 12 Abs. 3 S. 2 UmwStG 1995 insoweit eine Sperrwirkung zu?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAE-14161