Suchen
Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2013

Rückforderung von Ausfuhrerstattungen – Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Wenn die zuständigen Behörden einem Wirtschaftsteilnehmer angefragte Informationen nicht geben oder absichtlich falsche Informationen geben und dadurch seine Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Vertragspartners verfälschen, der wegen Täuschungshandlungen unter Verdacht steht, kann dann angenommen werden, dass es sich um einen Fall höherer Gewalt im Sinne der Verordnung Nr. 3665/87 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen handelt?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
KAAAE-14155