Festsetzung der französischen Quellensteuer – Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 63 AEUV und 40 des EWR-Abkommens
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Es wird beantragt, festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass sie eine Steuerregelung beibehalten hat, die die von einer französischen Gesellschaft an in Frankreich niedergelassene Investmentfonds gezahlten Dividenden von der Steuer befreit, während die gleichen Dividenden, die an in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Investmentfonds ausgeschüttet werden, einer Quellensteuer unterliegen.
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
WAAAE-14151