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Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
Steuerpflichtige, die Photovoltaikanlagen oder ein Blockheizkraftwerk betreiben und damit Strom erzeugen, erzielen hieraus – unter der Voraussetzung des Bestehens einer Gewinnerzielungsabsicht – in Höhe der vom Netzbetreiber gewährten Vergütung Einnahmen aus einer gewerblichen Betätigung i. S. des § 15 Abs. 2 EStG. Die OFD Rheinland hat in einer aktuellen Verfügung vom zur ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken Stellung genommen. Hierzu führt die OFD u. a. aus: Die Vergütungs- bzw. Degressionssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 EEG 2009 wurden bereits mehrfach, zuletzt zum geändert. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei jeweils nach den Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gelten. Die reduzierten Vergütungen für selbst erze...