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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 252

Ungerechte Steuerbelastung im Erbfall

Gegenüberstellung der Übertragung von Betriebsvermögen und übrigem Vermögen

Rüdiger Apel

Der Freibetrag für Kinder wurde auf 400.000 € angehoben, bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beträgt er 500.000 €. Derjenige, der von seinen Eltern oder Ehegatten/Lebenspartnern etwas geschenkt bekommt oder erbt, wird nach der Reform des Erbschaftsteuerrechts ab 2009 begünstigt. Nicht dagegen Geschwister: Ihnen steht nur ein Freibetrag von 20.000 € zu. Anhand von Beispielen beleuchtet der nachfolgende Beitrag noch einmal die Erbschaft unter Geschwistern und die unterschiedliche Steuerbelastung bei Übertragung von Betriebsvermögen und sonstigem Vermögen und macht die „Ungerechtigkeiten” im Erbfall deutlich.

I. Persönliche Freibeträge

Die Reform der Erbschaftsteuer mit Wirkung ab dem Jahr 2009 sieht eine durchgehende Anhebung der persönlichen Freibeträge gem. § 16 ErbStG vor.

Besonders profitierten die Ehepartner, Kinder und Enkel.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Personengruppe
Freibetrag alt (in Euro)
Freibetrag neu (in Euro)
Steuerklasse I: Ehegatte
307.000
500.000
Kinder
205.000
400.000
Enkelkinder
51.200
200.000
Eingetragene Lebenspartner
5.200
500.000
Steuerklasse II (z. B. Geschwister,
Nichten/Neffen, Schwiegerkinder)

10.300

20.000
Steuerklasse III (z. B. Lebens- gefähr...

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30 Tage

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