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Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in den Herstellungskostenbegriff?
[i]o. V., NWB 25/2012 S. 2051Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) wendet sich erneut gegen die von der Bundesregierung im Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinie 2012 geplante Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs um die angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Ungeachtet des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sollen diese Kosten künftig steuerrechtlich der Aktivierungspflicht unterliegen.
[i]Finanzausschuss des Bundesrats empfiehlt AktivierungswahlrechtDie Thematik erhielt durch die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats anlässlich dessen Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 am eine interessante Wende. Darin empfehlen die Ausschüsse – unter Federführung des Finanzausschusses – dem Bundesrat, sich für eine gesetzliche Verankerung der bisherigen langjährigen Verwaltungspraxis durch Übernahme des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG-E (Fassung BR-Finanzausschuss) auszusprechen. Der Bundesrat ist dem Petitum seines Finanzausschusses allerdings nicht gefolgt.
[i]Stellungnahme des DStV unter www.dstv.de/interessenvertretung/st...