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OLG Zweibrücken Beschluss v. - 6 UF 148/11

Gesetze: FamFG § 158; FamFG § 9; BGB § 1909 Abs. 1; BGB § 1976 Abs. 2; BGB § 1629 Abs. 2 S. 3; BGB § 1643

Leitsatz

Leitsatz:

Betrifft ein Sorgerechtsverfahren - wie bei der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung - ausschließlich Vermögensangelegenheiten, so bedarf es bei Vorliegen eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kindern der Bestellung eines Ergänzungspflegers, die durch Bestellung eines Verfahrensbeistands nicht ersetzt werden kann (im Anschluss an ).

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 6 Nr. 43
NJW-RR 2012 S. 1287 Nr. 21
DAAAE-14007

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.06.2012 - 6 UF 148/11

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