Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Angabe der Steuernummer in einer Rechnung ab dem (§ 14 Abs. 1a UStG)
Nach dem durch Art. 1 Nr. 2 StVBG neu eingefügten § 14 Abs. 1a UStG hat der leistende Unternehmer in nach dem ausgestellten Rechnungen (§ 27 Abs. 3 UStG) die ihm vom FA erteilte Steuernummer anzugeben. Einzelheiten dazu enthält das . U. a. führt das BMF aus: In Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) und in Fahrausweisen (§ 34 UStDV) ist die Angabe der Steuernummer i. S. des § 14 Abs. 1a UStG nicht erforderlich. Unter den Voraussetzungen des Abschn. 183 Abs. 2 UStR ist ein Vertrag als Rechnung anzusehen. Ein nach dem geschlossener Vertrag erfüllt die Anforderung des § 14 Abs. 1a UStG, wenn er die Steuernummer des leistenden Unternehmers enthält. Der Hinweis in dem Vertrag auf andere Unterlagen, die die Steuernummer enthalten, genügt nicht (vgl. § 31 Abs. 1 UStDV). Erteilt das FA dem leistenden Unternehmer eine neue Steuernummer (z. B. bei Verlagerung des Unternehmen...