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OFD Karlsruhe 25.03.2002 S 7134

Umsatzsteuer; | Steuerbefreiungen bei Ausfuhrlieferungen im Einzelhandel

Bei Ausfuhrlieferungen im Einzelhandel hat der Unternehmer durch Belege (§§ 8 bis 11 UStDV) und Aufzeichnungen (§ 13 UStDV) nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 6 UStG vorliegen. Bei Ausfuhrlieferungen im Reiseverkehr erstreckt sich dieser Nachweis zusätzlich noch auf die zollamtliche Abnehmerbestätigung nach § 17 UStDV. Einzelheiten zu den Steuerbefreiungen bei Ausfuhrlieferungen im Einzelhandel enthält die .

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