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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 79/10 EFG 2012 S. 1666 Nr. 17

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Schadensersatzzahlung als Entschädigung

Leitsatz

  1. Zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören auch Verzugs- und Prozesszinsen i. S. der §§ 288, 291 BGB, die als Entgelt für die unfreiwillige Vorenthaltung des dem Gläubiger zustehenden Kapitalanspruchs gezahlt werden.

  2. Zum Begriff der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG.

  3. Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1666 Nr. 17
PAAAE-13715

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.03.2012 - 4 K 79/10

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