Gesetze: UStG 2005 a.F. § 4 Nr. 16 Buchst. b
UStG 2005 n.F. § 4 Nr. 14 Buchst. b
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
Umsatzsteuerfreiheit der von einem Arbeitstherapeuten ohne heilberufliche Berufsqualifikation für ein Krankenhaus im Rahmen
eines Gesamttherapieplans ausgeübten Tätigkeit
Leitsatz
1. Erbringt ein als selbstständiger Arbeitstherapeut tätiger Diplom-Betriebswirt, der nicht über eine heilberufliche Qualifikation
verfügt, gegenüber einer Klinik unter fachärztlicher Aufsicht Leistungen im Rahmen eines – multiprofessionelles Personal einbindenden
– psychiatrischen Rehabilitations- und Therapiekonzepts, sind die Leistungen als eng mit ärztlichen Heilbehandlungen verbundene
Nebenleistung ebenfalls gem. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 2005 a. F. bzw. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG 2005 n. F. steuerfrei.
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