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Lohnsteuer; | Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos (§ 9 EStG)
Der (BStBl 1984 II S. 560) entschieden, dass Kontoführungsgebühren als WK anzuerkennen sind, soweit sie auf die Gutschrift von Einnahmen aus dem Dienstverhältnis und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen; dabei können pauschale Kontoführungsgebühren ggf. entsprechend aufgeteilt werden. Dieses Urteil ist anzuwenden. Da insbes. die Frage, wann eine Überweisung beruflich veranlasst ist, in der Praxis häufig schwer zu beantworten ist, kann aus Vereinfachungsgründen in den Fällen, in denen Kontoführungsgebühren als WK geltend gemacht werden, auf eine Prüfung der beruflichen Veranlassung verzichtet werden, wenn kein höherer Betrag als 16 € jährlich angesetzt wird. Dazu führt die , S 2354 - 22 - StO 21...