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FG Münster | Anrechnung von auf ausländischen Dividenden lastender Körperschaftsteuer
(1) Bei einmaligen Optionsgeschäften ist die Glattstellungsprämie im Veranlagungsjahr des Zuflusses der Optionsprämie als WK abziehbar. Auf den Zeitpunkt der Zahlung der Glattstellungsprämie kommt es nicht an.
(2) Eine Erhöhung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die auf ausländischen Dividenden lastende KSt ist nur bei Vorlage aussagekräftiger Unternehmerbescheinigungen über die tatsächliche Steuerbelastung der ausgeschütteten Dividenden möglich. Die Bescheinigungen brauchen nicht den §§ 44 ff. KStG a. F. zu entsprechen. Die Frage der Anrechnung der KSt auf die deutsche ESt ist nicht im Feststellungsverfahren zu klären (EFG 2012 S. 947).
Der deutsche Fiskus ist nach der EuGH-Rechtsprechung (Rs. C-292/04, Meilicke I NWB FAAAC-39375) verpflichtet, inländischen Anteilseignern die ausländische KS...