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EU-Exporte: Gelangenheitsbestätigung vorerst ausgesetzt
Ab Juli sollte von Mandanten eigentlich ein neues Formular bei Lieferungen ins EU-Ausland verwendet werden, die sog. Gelangenheitsbestätigung. Dies ist ein schriftlicher Nachweis vom Empfänger der Ware, dass er diese auch erhalten hat. Aufgrund massiver Proteste und Einsprüche aus der Wirtschaft hat das Bundesfinanzministerium die Einführung des Formulars jetzt ausgesetzt – zumindest vorläufig (vgl. hierzu NWB CAAAE-10974). Denn es ist geplant, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung so abzusichern, dass das Formular zu einem späteren Zeitpunkt doch eingeführt werden kann.
Für Mandanten bedeutet das, dass sie derzeit wie bisher ins EU-Ausland liefern können – ohne neue Vorschriften zu beachten.