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NWB BB 8/2012 S. 230

Kostenloses Merkblatt informiert zum Thema Geldwäsche

Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet alle „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln”, die Regelungen und Vorgaben des Gesetzes einzuhalten. Wird gegen die Pflichten verstoßen, auch wenn es unbewusst geschieht, drohen zumindest bei mittel- oder schwerwiegenden Vergehen hohe Bußgelder.

Praxistipp

Wer vom GWG betroffen ist, was unter Geldwäsche genau zu verstehen ist, wann sie vorkommen kann und was man tun muss, wenn man davon Kenntnis erlangt, kann im kostenlosen Merkblatt der IHK-Berlin nachgelesen werden.

Das Merkblatt finden Sie online unter www.ihk-berlin.de → Volltextsuche → Stichwort „Geldwäsche”.

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