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BMF 21.02.2000 IV D 3 S 1301 Dän 19/99

Doppelbesteuerung; | Übergang Dänemarks von der Steuerfreistellung zur Steueranrechnung für bestimmte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Das dänische Parlament hat am durch Änderung des ,,Gesetzes über den Abschluss eines DBA zwischen Dänemark und Deutschland v. '' beschlossen, gem. Art. 45 Abs. 1 Buchst. b DBA-Dänemark bei Arbeitslöhnen, die nach Art. 15 Abs. 1 und 3 in Deutschland besteuert werden können, von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode gemäß Art. 24 Abs. 2 Buchst. a überzugehen, wenn die in Dänemark ansässigen AN nach der EU-Verordnung 1408/71 nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Für AN, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und Sozialversicherungsbeiträge leisten, bleibt es bei der Freistellungsmethode. Die Neuregelung gilt ab . Aufgrund einer Übergangsregelung ist die Vorschrift für die am bestehenden Arbeitsverhältnisse erst ab anzuwenden ( Dän - 19/99).

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