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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 698/09

Gesetze: EStG § 21, HGB § 255 Abs. 1

Abgeltungszahlungen für ein dingliches Wohnrecht als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Vermietet der Wohnungseigentümer die mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung an Dritte und vereinnahmt er den Mietzins, übt er die maßgebende wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über das Mietobjekt aus, so dass ihm als wirtschaftlichem Eigentümer die Vermietungseinkünfte zuzurechnen sind.

  2. Ein noch fortbestehendes (dingliches) Wohnrecht, das der Nutzung dient und tatsächlich nicht ausgeübt wird, steht einer schuldrechtlichen Nutzungsvereinbarung nicht entgegen.

  3. Wird die mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vom Steuerpflichtigen vermietet und werden dafür die Mietkosten für eine anderer Wohnung des dinglich Nutzungsberechtigten vom Steuerpflichtigen übernommen, stellen die Mietzahlungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar.

  4. Löst der Eigentümer dagegen mit seinen Zahlungen das dingliche Nutzungsrecht ab und verschafft sich dadurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück, stellen die Aufwendungen nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks i.S. von § 255 Abs. 1 HGB dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2012 S. 2602
RAAAE-13091

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.04.2012 - 13 K 698/09

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