Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen, verwitweten und neu verheirateten Polin mit einem Kind aus erster Ehe bei der
Großmutter in Polen
Leitsatz
Für eine in Deutschland lebende Mutter, deren Kind bei der Großmutter in Polen lebt, die dort keinen Antrag auf Adoption des
Enkels und keinen Antrag auf polnische Familienleistungen gestellt hat, besteht ein Anspruch auf deutsches Kindergeld.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1562 Nr. 16 CAAAE-13083
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 09.05.2012 - 10 K 3768/10 Kg
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