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FG Köln Urteil v. - 10 K 3587/11 EFG 2012 S. 1622 Nr. 17

Gesetze: EStG § 15, EStG § 21, EStG § 2

Immobilien:

Keine Aufwandseinlage bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

Leitsatz

1) Bei der Vermietung mehrerer Objekte ist die Überschusserzielungsabsicht im Rahmen des § 21 EStG für jedes Objekt getrennt zu prüfen.

2) Mangels Überschusserzielungsabsicht bei § 21 EStG nicht abziehbare Aufwendungen einer vermieteten Halle sind auch nicht als Aufwandseinlage im Rahmen des Gewerbebetriebs einer auf dem Dach der Halle montierten Photovoltaikanlage zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1622 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2012 S. 2363
SAAAE-13082

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FG Köln, Urteil v. 16.05.2012 - 10 K 3587/11

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