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Lohnsteuer | Zweitwohnung am Beschäftigungsort
Nach dem dient eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht.
Das Urteil des BFH wirkt angesichts einer Entfernung der beschäftigungsbedingt unterhaltenen Zweitwohnung vom Beschäftigungsort von 141 km sehr großzügig, zumal derselbe Senat in einer früheren Entscheidung einmal eine Entfernung von 62 km zwischen beiden Orten als abzugsschädlich angesehen hatte (