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Bilanzierung | Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Betriebsvermögen
Bringt eine GmbH ein einzelnes Wirtschaftsgut zu Buchwerten in eine KG ein, an deren Vermögen und Gewinn bzw. Verlust sie allein beteiligt ist, und veräußert die KG das Grundstück innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist laut auch dann nicht rückwirkend auf den Einbringungszeitpunkt der Teilwert anzusetzen (sondern es bleibt bei der Buchwertfortführung), wenn bei der KG keine Ergänzungsbilanz erstellt wurde. Würde man, so das Finanzgericht, § 6 Abs. 5 Satz 3 und 4 EStG dem ausdrücklichen Wortlaut nach auf den Streitfall anwenden, wäre der rückwirkende Ansatz des Teilwerts für die Übertragung des Grundbesitzes aus dem Betriebsvermögen der Klägerin in das Gesamthandsvermögen der KG zwingend vorzunehmen. Allerdings wendet der Senat § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Wege der teleologischen Ex...