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Die Lebensversicherung im Erbfall
Ein Überblick zu aktuellen Gestaltungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
In mehr als 90 Mio. Lebensversicherungsverträgen haben deutsche Versicherungsnehmer einen nicht unerheblichen Teil ihrer Vermögenswerte investiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und nicht allein auf die Absicherung des Todesfallrisikos beschränkt. Vielmehr bieten sich Lebensversicherungsverträge in der Praxis aufgrund der mit ihnen verbundenen Vorteile auch für die Vererbung von Vermögen an. Allerdings stellen sich bei der Vermögensübertragung mithilfe von Lebensversicherungen und insbesondere bei Eintritt des Erbfalls zahlreiche Fragen. [i]http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/lebensversicherungen/allgemeine bedingungen für die fondsgebundene lebensversicherungDer nachfolgende Beitrag soll einen Überblick zu aktuellen praxisrelevanten Lebensversicherungsproblemen im Erbfall und möglichen Gestaltungsbeispielen unter Einbeziehung der aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geben. Sofern möglich, wird sich im Beitrag an den Allgemeinen Bedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung (Stand ) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (Muster-AVB GdV) orientiert.