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ED Leases: IASB und FASB einigen sich bezüglich Bilanzierung beim Leasingnehmer
Das IASB und sein US-amerikanisches Pendant, das FASB, haben sich im Rahmen diverser Diskussionen zum gemeinsamen Projekt betreffend Leasingverhältnisse bezüglich der Bilanzierung beim Leasingnehmer (vorläufig) geeinigt. Hiernach gilt nun Folgendes: Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sollen grundsätzlich in der Bilanz gezeigt werden. Diskutiert wurde allerdings, wie die damit verbundenen Aufwendungen dargestellt werden könnten. IASB und FASB einigten sich auf einen Vorschlag, der vorsieht, Leasingverträge auf eine der folgenden zwei Arten zu bilanzieren:
unter Anwendung eines Ansatzes, der bereits aus dem ursprünglichen Entwurf in 2010 bekannt ist bzw. diesem sehr ähnlich ist, oder
unter Anwendung eines Ansatzes, der zu...