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StuB Nr. 13 vom Seite 499

Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums bei der Anschaffung von Windkraftanlagen

Anmerkung zum

Richter am FG Stefan Kolbe

Nach dem stellt bei einem Windpark einerseits jede einzelne Windkraftanlage – einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung – andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Dieses Urteil bestätigt damit das . Der nachfolgende Beitrag untersucht am Beispiel der Übereignung einer kompletten Windkraftanlage den Beginn und das Ende des Abschreibungzeitraums.

Kernfragen
  • Wann beginnt der Abschreibungszeitraum bei den einzelnen Wirtschaftsgütern eines Windparks?

  • Wann geht bei der Anschaffung einer Windkraftanlage das wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber über?

  • Wann endet der Abschreibungszeitraum bei den einzelnen Wirtschaftsgütern eines Windparks?

I. Der Urteilssachverhalt

[i]Urbahns, Abgrenzung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Windparks, StuB 2011 S. 537 NWB VAAAD-86925Hoffmann, Der Windpark als Exerzierfeld des Bilanzrechts, StuB 2011 S. 641 NWB CAAAD-90633Die Klägerin schloss mit dem Hersteller (H) einen Kaufvertrag über den Erwerb zweier Windkraftanlagen. Nach dem Kaufvertrag sollte H zwei betriebsfertige und betriebsfähige Windkraftanlagen frei Baustelle, einschließlich Montage und Inbetriebnahme am Stand...

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