Energiesteuervergütung für Flugbenzin - Entgeltliche Luftfahrt-Dienstleistungen
Leitsatz
Für die Vergütung von Mineralölsteuer und Energiesteuer auf Flugturbinenkraftstoff darf nach dem höherrangigen Gemeinschaftsrecht
nicht darauf abgestellt werden kann, ob der Anbieter von entgeltlichen Luftfahrt-Dienstleistungen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen
betreibt (vgl. EuGH-Rspr.).
Die Energiesteuer für Prüfungsflüge ist vergütungsfähig.
Fundstelle(n): YAAAE-12834
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2012 - 4 K 3912/08 VE