Aufstockung einer nach § 7g EStG a.F. gebildeten Ansparabschreibung
Leitsatz
Eine nach Maßgabe der Altfassung des § 7g EStG gebildete Ansparabschreibung kann trotz der Überschreitung der durch das UntStRefG
vom eingeführten Gewinngrenze im zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung aufgestockt werden.
Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 23 Satz 3 EStG 2007 Gesetzes lässt Raum für eine parallele Anwendung der Altfassung des
§ 7g EStG. bei unter dessen Geltung gebildeten Ansparabschreibungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 9 DStRE 2013 S. 405 Nr. 7 EFG 2012 S. 1335 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 639 Ubg 2013 S. 256 Nr. 4 GAAAE-12814
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2012 - 15 K 453/10 E
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