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IWB Nr. 13 vom Seite 470

Abkommen mit Großbritannien zur Bankenabgabe

[i]Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der BankenabgabeIn Großbritannien wurde wegen der Finanz- und Bankenkrise ab dem Jahr 2011 eine für Banken geltende jährliche Abgabe, die „Bank Levy”, geschaffen. In Deutschland wurde mit dem am in Kraft getretenen Restrukturierungsfondsgesetz vom der Restrukturierungsfonds ins Leben gerufen, dessenMittel zur Finanzierung von künftigen Restrukturierungsmaßnahmen bei systemrelevanten Kreditinstitutenbereitgehalten werden und der sich aus jährlichen Beiträgen der deutschen Kreditwirtschaft speist.

Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom mit Großbritannien zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe (BT-Drs. 17/9688) auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/10154) zugestimmt.

Das Abkommen regelt, welcher der beiden Staaten berechtigt ist, eine Bankenabgabe zu erheben, um Doppelbelastungen britischer und deutscher Institute zu vermeiden. Bei doppelter Zuständigkeit zur Erhebung wurde eine Anrechnung der Bankenabgabe im Staat mit dem primären Erhebungsrecht vereinbart (hib Nr. 318 vom ).

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