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Rückabgewickelte Verträge am Beispiel von Sale-Lease-Back-Geschäften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-12695 Im Wirtschaftsleben kommt es vor, dass getroffene Vereinbarungen keine Wirksamkeit erlangen, weil ihnen zivilrechtlich Hemmnisse entgegenstehen. Hinzukommen Rechtsgeschäfte, die zwar ursprünglich wirksam, durch spätere Umstände – teilweise sogar mit Wirkung für die Vergangenheit – unwirksam werden. Fraglich ist, wie solche Sachverhalte steuerlich zu behandeln sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Grundgedanke
Die Betriebsprüfungspraxis kennt Fälle, in denen Mitarbeiter bedeutender Unternehmen versuchen, ihre Verdienstmöglichkeiten in Form von leistungsabhängigen Vergütungen durch den Abschluss fingierter Geschäfte zu optimieren. Die Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens hat hiervon zunächst keine Kenntnis.
Zivilrechtliche Problemlage
[i]Würdigung des Sachverhalts in zivilrechtlicher und ...Zunächst ist eine zivilrechtliche Beurteilung des Sachverhalts vorzunehmen. Das bürgerliche Recht kennt zahlreiche Tatbestände, nach denen Rechtsgeschäfte nichtig werden können. Einschlägig sind in diesen Fällen die Tatbestände des geheimen Vorbehalts (§ 116 BGB), des Scheingeschäfts (§ 117 BGB), des Verstoßes gegen ein gesetzlichen Verbot o. Ä. (§§ 134, 138 BGB) oder der Anfechtung (§§ 119, 123 BGB). Im...