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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 754

Die Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen für selbstgenutzte Gebäude nach § 33 EStG

Dr. Sascha Bleschick

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-12694 Sanierungsaufwendungen für selbstgenutzte Gebäude können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein. Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung in drei neueren Urteilen im Grundsatz bestätigt und teilweise fortgebildet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Voraussetzungen

[i]Außergewöhnliche Belastungen in zwei FällenSanierungsaufwendungen für selbstgenutzte Gebäude sind außergewöhnliche Belastungen: (1) Bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung (z. B. bei einer Asbestsanierung) und (2) bei unausweichlichen Ereignissen (wie z. B. Brand, Überschwemmung).

Sanierungsaufwendungen bei konkreten Gesundheitsgefährdungen

[i]Konkrete Gesundheitsgefährdung auch durch NachbargrundstückZur ersten Fallgruppe (konkrete Gesundheitsgefährdung) hat der BFH nunmehr entschieden, dass die konkrete Gesundheitsgefährdung auch von einem Nachbargrundstück ausgehen kann ( NWB LAAAE-11233). Allerdings gelten hier besondere Einschränkungen: Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass der Nachbar Schutzbestimmungen missachtet hat und der Steuerpflichtige sich hiergegen nicht durch zivilrechtliche Abwehr- bzw. Ersatzansprüche wehren konnte.

Sanierungsaufwendungen in Fällen unausweichlicher Ereignisse

[i]Unabwendbares Ereignis bei Echtem Hausschwamm und bei GeruchsbelästigungenZur zweiten Fall...

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