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Abgabenordnung | Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis
Vereinbaren die Vertragsparteien beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft eine Besserungsoption, welche dem Verkäufer ein Optionsrecht auf Abschluss eines Änderungsvertrags zum Kaufvertrag mit dem Ziel einer nachträglichen Beteiligung an der Wertentwicklung des Kaufgegenstands einräumt, stellt nach dem die spätere Ausübung des Optionsrechts kein rückwirkendes Ereignis dar.
Der Senat hat mit der Entscheidung die „Punktbetrachtung”, der zufolge bei Betriebs- und Anteilsveräußerungen nachträgliche Einnahmen und Aufwendungen auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken, nicht aufgegeben. Er unterscheidet bei nachträglichen Vertragsänderungen jedoch zwischen zwei Konstellationen. Haben die Betroffenen im Zeitpunkt der V...