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NWB Nr. 28 vom Seite 2293

Einigung über rückwirkend geringere Solarförderung

[i]NWB 11/2012 S. 885Der Bundesrat hat am den umstrittenen Kürzungen der Solarstromeinspeisevergütung mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen zugestimmt. Grundsätzlich bleibt es bei den vom Bundestag beschlossenen Kürzungen für neue Fotovoltaikanlagen zum Stichtag .

[i]BT-Drucks. 378/12 unter www.bundesrat.deMit der Einführung des „atmenden Deckels” besteht ein Automatismus für zukünftige Vergütungsanpassungen. Zudem ist nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig (sog. Marktintegrationsmodell). Die Kürzung für mittelgroße Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 10 bis 40 Kilowatt fällt um 2 Cent geringer aus als zunächst beschlossen (nun 18,5 Cent/kWh). Der jährliche Ausbaukorridor bleibt bis 3,5 Gigawatt ohne Kürzungen der Subventionen für die Erzeuger bestehen. Ab einer absoluten Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung Solarstrom in Deutschland (heute ca. 28 Gigawatt) endet die Förderung für neue Anlagen.

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