FinMin Schleswig-Holstein - VI 309 - S 2810 - 011

akt. -Kurzinfo ESt 9/2012

Grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer;
Auswirkungen der (Rs. C-292/04 – Meilicke I);
,
(Rs. C 262/09 – Meilike II)

Aktenzeichen BFH: I R 38/12

Das FG Köln hatte dem Fragen im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer vorgelegt.

Die auf den Vorlagebeschluss des FG Köln ergangene Entscheidung des EuGH datiert vom .

Eine Entscheidung des FG Köln in dem wieder aufzunehmenden Klageverfahren liegt noch nicht vor.

In einem Parallelverfahren zu dem Verfahren vor dem FG Köln wurde von dem zu der Frage der Anrechnung von ausländischer Körperschaftsteuer Stellung genommen.

Demnach ist zum Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuer zwar keine Steuerbescheinigung nach § 44 KStG a. F. erforderlich, jedoch kann vom Dividendenempfänger verlangt werden, dass er Belege vorlegt, an Hand deren die Voraussetzungen für die Körperschaftsteueranrechnung eindeutig und genau überprüft werden können.

Die vom Finanzgericht Münster zugelassene Revision ist beim BFH nach Wechsel der Zuständigkeit unter dem Aktenzeichen I R 38/12 anhängig.

Über Anträge auf Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer kann daher weiterhin nicht entschieden werden.

FinMin Schleswig-Holstein v. - VI 309 - S 2810 - 011

Fundstelle(n):
UAAAE-12656