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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 199/11

Gesetze: BGB § 181; BGB § 2205; GBO § 19; GBO § 22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Verbot des Insichgeschäfts gilt auch für die Bewilligung des Testamentsvollstreckers zur Löschung von Rechten der Erben an seinem Grundstück.

2. Zum Unrichtigkeitsnachweis bei möglicherweise "wiederaufgeladenen" Rückauflassungsvormerkungen.

Fundstelle(n):
SAAAE-12635

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG München, Beschluss v. 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

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