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Arbeitsrechtliche Problematiken bei der Handynutzung im Betrieb
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-12370 Heutzutage hat nahezu jeder ein Handy – auch in den Unternehmen kommt der Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones eine immer größere Bedeutung zu. Hinsichtlich einer arbeitsrechtlichen Beurteilung ist zunächst generell auf die Unterscheidung abzustellen, ob das Mobiltelefon/Smartphone nur privat vom Arbeitnehmer genutzt wird oder ob es sich um ein Diensthandy handelt, welches vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Nutzung von privaten Mobiltelefonen während der Arbeitszeit
[i]Der Arbeitgeber kann jederzeit ein privates Nutzungsverbot aus- sprechenDie Nutzung von privaten Mobiltelefonen und Smartphones wirkt sich aus Sicht der Arbeitgeber regelmäßig negativ auf die Arbeitsatmosphäre in den Unternehmen aus. Dazu kommt die Gefahr, die durch das Anfertigen von Fotos oder Videos sowie durch die Verwendungsmöglichkeit als Datenträger im Unternehmen entstehen kann (Stichwort „Industriespionage”). Aus diesem Aspekt kann es für Arbeitgeber angezeigt sein, jegliche private Handynutzung zu untersagen. Dies kann er aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten jederzeit tun – auch wenn er dies zuvor eine Zeit lang geduldet hat. Ein im Unternehmen bestehender Betr...