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Haftungsrecht | Prospekthaftungsanspruch gegen die Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG
Wer einem geschlossenen Publikums-Immobilienfonds in Form einer KG über eine Treuhandkommanditistin beitritt, hat Schadensersatzansprüche gegen den Gründungsgesellschafter aus Prospekthaftung im weiteren Sinn, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.
Damit eine Publikums-KG mit einer Vielzahl von Anlegern handlungs- und beschlussfähig bleibt, werden die beitretenden Investoren (Treugeber) keine unmittelbaren Kommanditisten. Vielmehr schließen sie mit einer Treuhandkommanditistin (Treuhänder) einen Treuhandvertrag, der diese verpflichtet, die Beteiligung treuhänderisch zu halten. Im Innenverhältnis (Beteiligung an Gewinn und Verlust, mitgliedschaftliche Rechte, Stimmrechte usw.) werden die Anleger jedoch...