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Höhere Umsatzsteuer für die Lieferung von Pferden
Konsequenzen aus der Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung
Am ist das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 8. 5. 2012 im BGBl verkündet worden (BGBl 2012 I S. 1030). Unter anderem erfolgen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes zur Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes für sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerben von Pferden. Pferdelieferungen werden dem Regelsteuersatz von derzeitig 19 % unterworfen. Das hat weitreichende Folgen für Unternehmer, die mit Pferden handeln, und für Land- und Forstwirte, die einen Reitbetrieb unterhalten. Ggf. können die umsatzsteuerlichen Auswirkungen für Unternehmer durch Überwälzung der Umsatzsteuer auf den Vertragspartner oder durch Zuordnung der Pferde zum landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt werden.
I. Verstoß gegen Unionsrecht
[i]EuGH: Bisherige Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für sämtliche Pferdelieferungen nicht zulässigMit Urteil vom - Rs. C-453/09 NWB BAAAD-86560 hat der EuGH entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die bisherige Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen die Verpflichtung aus den Art. 96 und 98 MwStSystRL vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen hat. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz sei...