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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KA 59/09

Im Streit ist die sachlich-rechnerische Berichtigung der Honorarforderung der Klägerin für das Quartal II/2005. Gestritten wird um die Vergütung von Leistungen im Notfalldienst und dabei im Wesentlichen um die Frage, ob die Notfallpauschale des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) auch im Rahmen des nicht von der Beklagten organisierten Notfalldienstes, sondern des eigenverantwortlichen und freiwilligen hausärztlichen Notfalldienstes Ärzteverbund H.-N. in Ansatz gebracht werden kann.

Fundstelle(n):
BAAAE-12363

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LSG Hamburg, Urteil v. 07.06.2012 - L 1 KA 59/09

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