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FG München Beschluss v. - 14 V 280/12

Gesetze: UStG § 13b Abs. 2, UStG § 13b Abs. 1 Nr. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 3b Abs. 1

Anwendung der Reverce-Charge-Verfahren auf von ausländischen Busunternehmen im Inland erbrachten Beförderungsleistungen

Leitsatz

1. Ein Unternehmer schuldet gemäß § 13 b Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr.1 UStG die auf die von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbrachten, steuerpflichtigen Umsätze aus Werklieferungen und sonstigen Leistungen entfallene Steuer, wenn er Empfänger dieser Leistungen ist (sog. Reverse-Charge-Verfahren).

2.Im Streitfall erbrachten ausländische Busunternehmer Leistungen in Gestalt der Personenbeförderung gegen Entgelt. Die Beförderungsleistungen, die zum Teil im Inland und zum Teil im Ausland erbracht wurden, sind mit ihrem inländischen Teil in Deutschland gem. § 3 b Abs. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAE-12085

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 26.04.2012 - 14 V 280/12

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